Versicherung !!! |
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Beschäftigte unbedingt versichern
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Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen u.a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragskostenfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber - d.h. dem Haushaltsführenden - getragen. Die Leistungen reichen von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente. |
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