Versicherung !!!

Beschäftigte unbedingt versichern

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen u.a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragskostenfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber - d.h. dem Haushaltsführenden - getragen. Die Leistungen reichen von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente.

Unter Service finden Sie ein Anmeldeformular und eine Übersicht über die Unfallversicherungsträger. Bei Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Unfallversicherungsträger. Link zu den Unfallkassen


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