Haushaltshilfen aus dem Ausland dürfen seit 1. Januar 2005 offiziell als Vollzeitkräfte in deutschen Haushalten beschäftigt werden. Daher gibt es auf dieser Homepage seit 17. Januar eine kostenlose Anzeigenseite.
Die Beschäftigung von Ausländern in Deutschland regelt ein neues Gesetz .
Die Voraussetzungen:
- im Haushalt muss eine Person mit Pflegstufe I, II oder III leben. - Arbeitsvertrag mit festem Gehalt (1177 Euro brutto in Ba-Wü, in Hessen 1085). - maximal rund 370 Euro dürfen für Kost/Logis vom Nettolohn abgezogen werden. - die Agentur für Arbeit, das frühere Arbeitsamt, muss zustimmen.
Wer bereits konkreten Kontakt zu Osteuropäerinnen (aus Polen, Tschechien, Rumänien oder Ungarn) hat, der kann bei seiner Agentur für Arbeit die entsprechenden Unterlagen anfordern. Die örtliche Agentur schickt die ausgefüllten Unterlagen zur Zentralstelle nach Bonn, dort wird Kontakt mit dem Arbeitsamt des Herkunftslandes aufgenommen - und in vier bis fünf Wochen soll alles klar sein. So wurde uns dies von der Agentur für Arbeit erklärt.
Unsere Homepage soll helfen, einfach und kostenlos den direkten und schnelleren Kontakt zu den Pflegepersonen in Osteuropa herzustellen (zur kostenlosen Anzeigenseite) Durch ein Kontaktformular muss niemand seine Mailadresse oder Rufnummer veröffentlichen.
Geben Sie eine kostenlose Anzeige auf. Die Mail-Registrierung ist nötig, damit niemand unter Ihrer Mailadresse eine Anzeige aufgibt. Sie brauchen dann in der Anzeige weder Ihren Namen, noch Ihre Rufnummer oder Mailadresse angeben. Schreiben Sie in die Rubrik "Telefon" einfach: "Kontakt via Mail". Interessenten können Sie über ein Kontaktformular erreichen, ohne dass Ihre Mailadresse bekannt wird. Sie sollten allerdings grob die Tätigkeit sowie die Pflegestufen der zu betreuenden Person und die Region (evtl. mit Postleitzahl) umschreiben. Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter werden die Kontaktaufnahmen sein. Wenn sie sich vertippt habebn, geben Sie die Anzeige einfach geändert auf. Wir schalten dann nur die letzte Änderung frei.
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